Kanzlei für Versicherungsrecht in München
Wir sind spezialisierte Anwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht
Als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht sind alle unsere Rechtsanwälte, insgesamt 10, im Versicherungsrecht tätig, so gewährleisten wir Ihnen bei allen Problemen mit Versicherungen ein Maximum an Vertretungsqualität. Sie suchen schnelle, kompetente und wenn nötig konsequente Hilfe bei Ihrem Problem? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Wittig Ünalp Rechtsanwälte GbR
Anwälte für Versicherungsrecht in München
Tel.: 089/23 888 48-0
Fax: 089/23 888 48-29
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fachanwalt-versicherungsrecht-muenchen.de
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Widenmayerstr. 18
80538 München
Warum wir als Fachanwaltskanzlei die richtige Wahl für Ihr Problem mit einer Versicherung sind?
Seit 1998 beschäftigen wir uns mit Versicherungsrecht. In diesem Rechtsgebiet sind gerade in München nur sehr wenige Anwälte tätig (nur 0,3% aller in München tätigen Anwälte sind Fachanwälte für Versicherungsrecht, Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de , Stand 1.1.2010). Aufgrund der Spezialisierung der gesamten Kanzlei mit mittlerweile 10 Anwälten auf nur zwei Rechtsgebiete, unter anderem auf das des Versicherungsrechts, sind wir alle ständig mit der aktuellsten Rechtsprechung konfrontiert. Beinahe täglich erhalten wir neue Mandate im Bereich der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Unfallversicherung, der Gebäudeleitungswasserversicherung, der Gebäudebrandversicherung usw.. Fahrzeugdiebstähle, Probleme bei der Krankenversicherung und die ständig auftretende Problematik von Obliegenheitsverletzungen sind unser täglich Brot. Beinahe keine Einwendung der Versicherer gegen den Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers sind uns mehr fremd. Die Liste der Versicherer, gegen die wir vor Gericht zogen und ziehen, ist lang und führt von der Allianz Versicherung bis zur Zürich Versicherung - siehe Gegnerliste.
Ziel unserer Kanzlei bei der Fokussierung auf nur 2 Rechtsgebiete ist eben auch, dass man konzentriert Probleme auf den Anwaltstisch bekommt und man in der Argumentation sicherer, in der Bearbeitung schneller und im Ergebnis besser die Fälle bearbeiten kann als wenn sich jeder Anwalt auf sämtliche Rechtsgebiete einlässt. Wir meinen, dass die starke Eingrenzung der Rechtsgebiete durch die Kanzlei für den Mandanten wertvoll ist. Wir gehen konsequent den Weg, dass alle unsere Anwälte sich nur auf zwei Rechtsgebiete einlassen damit so sichergestellt ist, dass jeder Rechtsanwalt im Hause, mit dem Sie zu tun haben, jederzeit aktuellsten Rechtsrat erteilen kann. Dazu gehört selbstverständlich, dass alle unsere Rechtsanwälte die theoretischen Voraussetzungen für den „Fachanwalt für Versicherungsrecht“ anstreben oder bereits haben.
Aufgrund der Vielzahl der Fälle kennen wir die meisten Gerichte und Richter in München, auch die Anwälte der Versicherer und deren taktisches Vorgehen ist uns weitgehend bekannt. Das ist der Vorteil einer Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht in München vor Ort.
Selbstverständlich sind wir aktives Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Wir bilden uns ständig fort, sei es durch die Belegung von Fachanwaltskursen oder Fortbildung im Rahmen des § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) oder durch aktive oder passive Prozesse im Versicherungsrecht, die uns in der Praxis schulen. Interne Fortbildungen innerhalb der Kanzlei fördern den Austausch des Wissens innerhalb des Kreises unserer Rechtsanwälte, denn nur durch aktives Wissensmanagement profitiert die gesamte Kanzlei von der Spezialisierung auf das Versicherungsrecht und damit letztlich – und das ist das Ziel - auch der Mandant.
Als Rechtsanwälte und Fachanwälte für Versicherungsrecht sind wir im Großraum München tätig für
- Versicherungsnehmer:
Wir als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht vertreten in München ausschließlich Versicherungsnehmer. Versicherer selbst beauftragen uns nicht, und zwar deshalb, da wir die meisten Versicherer bereits für unsere Mandanten verklagt haben. Wir fühlen uns auch selbst den Versicherungsnehmern verpflichtet denn wir sehen in der täglichen Praxis, wie selten Versicherer selbst bei glasklarer Rechtslage die jeweiligen Schäden unproblematisch regulieren. Die Regulierungswilligkeit der Versicherer nimmt erfahrungsgemäß überproportional ab mit dem Ansteigen des Versicherungsschadens. Ist der Versicherungsschaden erst mal höher als Euro 20.000, reguliert kaum noch ein Versicherer gerne, freiwillig, schnell und unbürokratisch.
Die Versicherungsnehmer, die wir im Versicherungsrecht vertreten, können einmal der Privatmann sein, aber auch viele Firmen beauftragen uns bei Versicherungsschäden mit deren Interessenvertretung. Meist beginnt die Beauftragung kurz nach Eintritt des Versicherungsschadens, da die meisten Firmen bereits wissen, wie problematisch einfachste Schäden werden können, wenn sie nicht professionell begleitet werden. Immer häufiger beauftragen uns auch private Versicherungsnehmer kurz nach dem Schadenseintritt da sich die Regulierungspraxis der Versicherer auch dort bereits herumgesprochen hat. Gerade in den hoch brisanten Bereichen der Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung, genauso wie in der Krankenversicherung versuchen Versicherer vehement, sich gegen die Leistungsverpflichtung zu wehren. Behauptete Obliegenheitsverletzungen vor Vertragsschluss führen in häufigen Fällen zunächst dazu, dass die Leistung durch den Versicherer verweigert wird.
Es hat sich zwischenzeitlich bei Versicherungsvermittlern aller Art, seien sie Ausschließlichkeitsagenten, Versicherungsmakler oder Mehrfachagenten herumgesprochen, das erfahrene Versicherungsrechtler selten anzutreffen sind und Allgemeinanwälte u.U. nicht über die Erfahrung verfügen wie der Fachanwalt für Versicherungsrecht . Wir werden deshalb regelmäßig von dieser Personengruppe, aber auch von Ärzten und auch von anderen Rechtsanwälten weiter empfohlen als Spezialkanzlei für Versicherungsrecht. Das macht uns stolz und verpflichtet uns auch weiterhin zu sorgfältiger Mandatsbearbeitung.
Versicherungsrecht in München: Wir sind eine Fachanwaltskanzlei und wenn Sie als Versicherungsnehmer Beratungsbedarf haben, sind Sie hier richtig.
- die Versicherungsvermittler :
Da wir neben dem Versicherungsrecht auch im Arbeitsrecht als zweitem Rechtsgebiet tätig sind und auch dort mehrere Fachanwaltstitel führen (auch hier sind nur 5% aller der bei Rechtsanwaltskammer München zugelassener Anwälte Fachanwälte für Arbeitsrecht), vertreten wir Versicherungsvermittler (sog. HBG84er) bei allen Fragen, die ihre Tätigkeit betreffen. Wir gestalten Vermittlerverträge, prüfen Provisionsansprüche und helfen bei der Kündigung der entsprechenden Vermittlerverträge. Auch wettbewerbsrechtliche Fragen wie die Kundenabwerbung oder ähnliches sind Fragen, die Sie am besten uns stellen. Einträge bei der AVAD prüfen wir auf die Rechtmäßigkeit. Stornohaftung, Provisionsvorschüsse und Fixprovisionen sowie deren Rückzahlungsverpflichtungen prüfen wir für Sie und helfen Ihnen, diese Provisionen nicht zurückzahlen zu müssen. Auch wenn Sie angestellte Mitarbeiter haben, die nach der Kündigung Ihren Bestand plündern, sollten Sie mit uns über Möglichkeiten sprechen, dies zu verhindern. Dass arbeitsrechtliche Grundsätze auch bei dieser Frage zu berücksichtigen sind und entsprechende Kenntnisse vorteilhaft sind zeigt eindrucksvoll ein aktueller Fall eines großen Versicherungsmaklers, wo das Arbeitsgericht nunmehr festgestellt hat, dass es sich bei den Vermittlerverträgen des Versicherungsmaklers mit seinen Vermittlern nicht um HGB 84er gehandelt hat sondern um Arbeitnehmer! Folge ist, dass Provisionsvorschüsse von den Vermittlern nicht an den Versicherungsmakler zurückzuzahlen sind. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, der Versicherungsmakler dürfte trotzdem in kürze finanzielle Probleme bekommen. Wir haben die Verträge in diesem Fall nicht erstellt!
Wir freuen uns auf Sie
- Ihr Maximilian Wittig -
Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Ihr Kagan Ünalp -
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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